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Laut Heilmittelwerbegesetz dürfen über Therapieverfahren, welche von der Schulmedizin nicht anerkannt werden, auf einer Homepage keinerlei positive Aussagen gemacht werden. In einem Erstgespräch werden Sie selbstverständlich über sämtliche therapeutische Optionen Ihrer Erkrankung und Wirkungsweisen der Therapien ausführlich aufgeklärt.